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O N L I N E

Ausbildereignung

Vorbereitung auf die Ausbildereignungs-Prüfung
nach AEVO.

 

Klein- und mittelständische Unternehmen bilden in zunehmendem Maße ihre eigenen Fachkräfte aus, um dem Fachkräftemangel entgegen zu treten. Grundlage dafür ist die Ausbildereignung (AEVO). Eine bestandene AEVO-Prüfung ermöglicht die Arbeit als Ausbilder/in im Betrieb. Unser AEVO-Kurs bereitet Sie optimal auf die spezifische IHK-Prüfungssituation vor.
Inhalte
Handlungsfeld 1
Allgemeine Grundlagen, Ausbildungsvoraussetzungen und
Ausbildungsplanung
Handlungsfeld 2
Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden
Handlungsfeld 3
Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4
Ausbildung abschließen

Ein Ausbilder muss nach dem Berufsbildungsgesetz sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein. Die Persönliche Eignung wird jedem grundsätzlich unterstellt, allerdings definiert das Berufsbildungsgesetz (§ 29 BBiG) einzelne Ausschlussmerkmale. Persönlich nicht geeignet ist derjenige, der Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder widerholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.

Die Fachliche Eignung nach § 30 BBiG unterteilt sich in zwei Teile. In die berufliche und die pädagogische Eignung. Die pädagogische Eignung weist man mit dem Bestehen der „AEVO-Prüfung“ nach. Die berufliche Eignung kann auf drei Arten nachgewiesen werden.

  • durch das Ablegen einer staatlich anerkannten Prüfung im gleichen Ausbildungsberuf.
  • durch den Studienabschluss an einer deutschen Hochschule, wenn während des Studiums die wesentlichen Inhalte des Ausbildungsberufes Bestandteil waren.
  • nach über 5 Jahren Berufserfahrung kann bei der IHK ein Antrag auf die Zuerkennung der fachlichen Eignung gestellt werden.

 

Kursnummer: 121206

Dauer: 4 mal von zu Hause aus

Unterrichtszeit: Dienstags und Donnerstags: 18:00 Uhr - 20:00 Uhr

                           Samstags von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr  

Kosten: 595,00 € zuzüglich 19% USt. und zzgl. Prüfungsgebühr der IHK

 

 

Hinweise
Bei einer Abweichung von den genannten Voraussetzungen entscheidet die Industrie- und Handelskammer durch Vorlage von Zeugnissen oder anderen Nachweisen, ob ein Ausnahmefall vorliegt und die Zulassung gerechtfertigt ist. Die Zulassung zur Prüfung sollte rechtzeitig beantragt werden. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei den IHKs erhältlich. Bitte bemühen Sie sich ebenfalls rechtzeitig um einen geeigneten Prüfungstermin im Anschluss an den Kurs sowie um die Anmeldung zu dieser Prüfung.

 

jetzt neu: GSSK geprüfte Schutz und Sicherheitskraft mit Bildungsgutschein oder als Selbstzahler

Inhalt: 

1.Abwenden von Schäden und Gefahren,
2.Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung,
3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik,
4.kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken,
5.Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen
und Vorschriften.

Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer


1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
oder
2.eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in
der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen, und 

3. ein Mindestalter von 24 Jahren und
4.die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger
als 24 Monate zurückliegt, nachweist.


(2)Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüf-
ten Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
(3)Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

 

Preise: auf Anfrage

 

 

 

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Schlaue und profitable Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen.

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