SCHWERPUNKTE
Ausbildung der Ausbilder Vorbereitungslehrgang AdA
- Grundlagen Ausbildung der Ausbilder
- Lernziele
- Arbeits- und Wirtschaftsrechtliche Grundlagen
- Ausbildungsstoff/Ausbildungsinhalt
- Qualifikation des Ausbilders
- Organisatorische Bedingungen
- Ausbildungsformen/Ausbildungsverfahren
- Ausbildungsmittel
- Erfolgskontrolle
- Aufsicht bei der Ausbildung
- Lehrproben
- kaufmännische allgemeine Ausbildung
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Betriebliches Kostenwesen
- Buchführung
- Bilanzierung
- Kosten- und Leistungsrechnen
- Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits- Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
- Datenschutz Grundverordnung
- Kommunikationstraining
Geprüfte Technische Betriebswirte
- Finanzierung und Investition
Geprüfte Wirtschaftsfachwirte
- Führung und Zusammenarbeit
Vorbereitungslehrgang Sachkundeprüfung § 34 a
- Öffentliches Recht
- Gewerberecht
- Datenschutz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschrift
- Umgang mit Menschen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Fachkraft Schutz und Sicherheit
- Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
- Rechtsgrundlagen
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Konzept
Servicekraft Schutz und Sicherheit
- Situationsbedingtes Verhalten und Handeln
- Rechtsgrundlagen
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Meister für Schutz und Sicherheit
Grundlegende Qualifikation:
- rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikation:
- Schutz- und Sicherheitstechnik
- Organisation
- Führung und Personal
Fachgespräch
jetzt neu: GSSK geprüfte Schutz und Sicherheitskraft mit Bildungsgutschein oder als Selbstzahler
Inhalt:
1.Abwenden von Schäden und Gefahren,
2.Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung,
3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik,
4.kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken,
5.Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen
und Vorschriften.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
oder
2.eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in
der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen, und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren und
4.die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger
als 24 Monate zurückliegt, nachweist.
(2)Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüf-
ten Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
(3)Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Preise: auf Anfrage
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