Sie erhalten hier unser aktuelles Buch, 3. Auflage, zur Vorbereitung für die Sachkundeprüfung § 34a Gewerbeordnung.
Das Buch enthält alle wesentlichen Inhalte wie:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht, Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung - neueste Fassung der Gewerbeordnung
- Datenschutz im Bewachungsgewerbe, Umgang mit personenbezogenen Daten, Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Rechtliche Grundlagen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Schadensersatz, Notwehr
- Grundlagen des Straf- und Strafverfahrensrecht, Straftatbestände
- Umgang mit Menschen, die Wirkung der eigenen Person, Steuerung des menschlichen Verhaltens
- Verhaltenstraining, Deeskalationstraining
- Veranstaltungsschutz, Personenschutz
- Der richtige Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften, Prävention, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichung am Arbeitsplatz
- Sicherheitstechnik: Mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, elektronische Sicherheitstechnik, Zutrittskontrollsysteme, Videoüberwachungsanlagen
- Brandschutz Grundlagen
Sie erhalten unser Buch auf einen USB Stick
Preis: 15,90 Euro zuzüglich Versandkosten
jetzt neu: GSSK geprüfte Schutz und Sicherheitskraft mit Bildungsgutschein oder als Selbstzahler
Inhalt:
1.Abwenden von Schäden und Gefahren,
2.Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung,
3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik,
4.kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken,
5.Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen
und Vorschriften.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
oder
2.eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in
der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen, und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren und
4.die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger
als 24 Monate zurückliegt, nachweist.
(2)Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüf-
ten Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
(3)Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Preise: auf Anfrage
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