Sachkundeprüfung § 34a GeWo, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Meister für Schutz und Sicherheit
Neuer Beitragstitel
Veröffentlicht am 16.05.2017
Das Sachkundebuch zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung § 34a ist jetzt auch auf USB Stick erhältlich
jetzt neu: GSSK geprüfte Schutz und Sicherheitskraft mit Bildungsgutschein oder als Selbstzahler
Inhalt:
1.Abwenden von Schäden und Gefahren,
2.Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung,
3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik,
4.kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken,
5.Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen
und Vorschriften.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
oder
2.eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in
der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen, und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren und
4.die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger
als 24 Monate zurückliegt, nachweist.
(2)Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüf-
ten Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
(3)Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Preise: auf Anfrage
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